Informationen und Angelbedingungen für Gastangler
Gewässer
Folgende Gewässer dürfen in der Zeit vom 1. April bis 30. November beangelt werden:
- Schwentine (Auslauf Kirchsee bis Einmündung Spolsau);
nicht vom Bredeneeker Ufer - Lanker See (ohne Naturschutzgebiet und Wahlstorfer Bucht,
Inseln dürfen nicht betreten werden) - Kirchsee
- Freudenholmer Bucht
Angelbedingungen
Neben den gesetzlichen Bedingungen gelten noch weitere nachfolgend aufgeführte:
- max. 3 Angeln vom Ufer bzw. Boot. Je Angel 1 Haken
- Mindestmaße: Aal 45cm (Schutzmaßnahme)
ansonsten gesetzliche Mindestmaße gem. Binnenfischereiordnung (BiFo) Schleswig-Holstein;
gekennzeichnete Fische sind umgehend beim Gewässerwart zu melden - Untermäßige Fische sind sofort frei zu lassen.
- Schonzeiten: gemäß Gesetz
- Lebende Köderfische sind verboten; Köderfische müssen aus dem Gewässer stammen
- Der Angelplatz/das Boot ist sauber zu verlassen.
- Inseln dürfen nicht betreten werden; Uferbewuchs darf nicht beschädigt werden; von den Reeträndern ist Abstand zu wahren.
- Das Aufstellen von Zelten sowie das Campen am Gewässer ist untersagt.
- Der Gastangler haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden;
der ASV Preetz u. Umg. e.V. ist von jeglicher Haftung befreit.
Preise
Die Preise für unsere Angelkarten und Bootsverleih finden Sie hier zum Download:
Preisliste
Boote
Boote können zum Preis von 6€/Tag bzw. 30€/Woche angemietet werden.
weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Angelköder und Zubehör erhalten Sie bei Stefan Ettling, Kirchenstr. 19, Tel. 04342 - 4243.
Informationsbroschüre “Halbinseln und Buchten im Lanker See”
Folgende PDF-Datei ist ein Angebot des Ministeriums für Landwirtschaft,Umwelt und ländliche Räume:
Informationsbroschüre
