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Aktuelle BIFVo veroeffentlicht am 05.08.2021
Die seit dem 29. Juli 2016 gültige Fassung der Binnenfischereivorordnung wurde überarbeitet!
>> in der aktuellen Fassung u.a.
- der Wels hat keine Schonzeiten und Mindestmaße,
- das Mindestmaß des Aal wurde auf 50 cm erhöht!
- die Schonzeit für Hecht vom 15.02. bis zum 15.04. (bis 30.04. in ASV Gewässern)
- die Schonzeit für Zander vom 15.03. bis zum 15.05.
Der Vorstand hat vorerst entschieden, in allen "ASV-Gewässern" die Schonzeit für den Hecht weiterhin bis zum 30.04. beizubehalten.