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Dobersdorfer See - Ungenehmigtes Parken
Die Genehmigung die Zuwegung und das Gelände an den Bootsstegen zu befahren darf nur zu folgendem Zwecke erfolgen:
- Fischereiaufsicht
- Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer, an den Stegen, Booten und Wegen
- Hegeaufgaben.
Bitte beachtet dies und nutzt das Recht verantwortungsvoll. In der letzten Zeit standen leider des Öfteren Autos am Zaun oder auf dem Gelände. Außerdem haften wir für Schäden am Weg und die Autos behindern das Platzteam beim Rasenmähen. Ein Aushang in den Kästen folgt, damit alle informiert werden.